Symbolbild

Köln | Mit einem Antrag im Kölner Hauptausschuss wollten SPD und FDP das für den 20. August von den Musikern Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada angekündigte Parkkonzert im Rochuspark politisch so flankieren, dass die Stadtverwaltung und das Ordnungsamt nicht gegen das nicht kommerzielle Konzert vorgehen und dies verbieten. Dieser Antrag scheiterte.

Die Mehrheit im Ausschuss will keine Überarbeitung der Kölner Stadtordnung, die solche Konzerte mit Verstärker ermöglichen würde. Denn die Kölner Stadtordnung verbietet Musik im öffentlichen Raum mit Verstärkern. Es gab im Vorfeld viel mediale Resonanz und öffentliche Debatte um die Parkkonzerte der beiden Kölner Musiker, als bekannt wurde, dass das Kölner Ordnungsamt dagegen vorging. Die CDU stellt sich hinter ihre Stadtdirektorin, die auch das Ordnungsamt verantwortet. Bei den Grünen scheint es geteilte Meinungen gegeben zu haben, so war die Kulturpartie für eine Debatte um eine Änderung der Stadtordnung, während die Ordnungspolitiker sich Ruhe in den Parks wünschen.

Was wird passieren am 20. August? Werden die Musiker ihre Instrumente im Rochuspark auspacken, den Verstärker einschalten und dann das Ordnungsamt einschreiten und für Ruhe im Park sorgen, wie das Ratsbündnis es wünscht?  

Vielleicht gehen ja dem ein oder anderen Kölner Kommunalpolitiker Goethes Verse vom 6. September 1780 durch den Kopf, die als berühmtestes Gedicht gelten, das über 240 Jahre alt ist: „Über allen Gipfeln / Ist Ruh’, / In allen Wipfeln / Spürest Du / Kaum einen Hauch; / Die Vögelein schweigen im Walde. / Warte nur! Balde / Ruhest du auch.“ Nur schrieb Goethe die Zeilen fern ab von der Enge „des Städgens“ in den Thüringer Bergen vom Kickelhahn. Fern ab der Stadt und Ihren Menschen.

ag