Die Gasversorger dürfen ihre Preise damit nicht mehr unmittelbar an die Preisentwicklungen auf dem Heizölmarkt koppeln. Der BGH sieht darin eine unzulässige Benachteiligung des Kunden. Entsprechende Klauseln in den Verträgen mit Gasversorgern sind damit hinfällig. Mehrere Privatkunden sowie eine Verbraucherschutzorganisation hatten gegen diese Preispolitik geklagt.

[dts]