Mit großer Sorge verfolgt Zartbitter e.V.  die Forderung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die Kirche sollte alle Fälle sexuellen Missbrauchs den Strafverfolgungsbehörden melden. Das Anliegen, dass die Kirche die Fälle nicht kirchenintern abklären soll, sei richtig und unterstützenswert. Doch eine (Selbst-) Verpflichtung der Kirche zur Strafanzeige ließe viele Opfer verstummen, erklärte der Kölner Verein. Diese bräuchten ohnehin sehr viel Mut, sich Erwachsenen anzuvertrauen und fühlten sich nicht nur des Verrats gegenüber dem Täter, sondern auch gegenüber der Institution und den anderen Mädchen und Jungen schuldig. Zudem würden Mädchen und Jungen, die in Kirche und anderen Institutionen missbraucht werden, nach der Aufdeckung der ihnen zugefügten Gewalt zu „öffentliche Opfer“. Dabei erlebten Opfer und ihre Familien keineswegs nur Solidarität, sondern würden regelmäßig von anderen Kindern und den Erwachsenen der Verleumdung beschuldigt. Wiederholt beobachtete Zartbitter, dass Opfer von sexuellem Missbrauch in Institutionen besonders große Ängste vor Strafanzeigen hätten. In diesen Fällen sei deshalb in besonderem Maße auf den Opferschutz zu achten.

Opfergerechte Arbeit statt Anzeigenpflicht
Die Erfahrungen mit der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden waren in der Vergangenheit keineswegs immer positiv, meint Zatbitter. So gäbe es bis heute etwa in vielen Städten noch nicht einmal Sonderstaatsanwaltschaften für Fälle sexuellen Missbrauchs. Immer wieder würden Fälle unsachgemäß bearbeitet oder es würden sogar Fristen versäumt, so dass Täter nicht mehr im gesetzlich vorgegebenen Maße gerichtlich sanktioniert werden könnten. Oftmals dauerten die Ermittlungsverfahren zwei Jahre und länger, in denen laut Anraten vieler Mitarbeiter der  Strafverfolungsbehörden die Opfer nicht therapeutisch behandelt werden sollten, um die Aussagefähigkeit der Kinder vor Gericht nicht negativ zu beeinflussen. das bedeute, dass viele Mädchen und Jungen mangels einer rechtzeitigen Beratung oder Therapie massive Folgeproblematiken entwickeln würden. Die Bundesjustizministerin würde einen verdienstvollen Beitrag im Sinne der Opfer leisten, wenn sie engagiert für eine opfergerechte Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden eintreten würde, so Zartbitter e.V.

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