„Angesichts der erschreckenden Berichte von sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen ist auch im Rahmen der Bildwerbung ein hohes Maß an Sensibilität und Verantwortung gefragt“, so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ, heute in Köln. „Auch das Selbstbestimmungsrecht eines Kindes verbietet es, mit seinem nackten Körper zu werben. In unseren eigenen Publikationen – der Fachzeitschrift "Kinder- und Jugendarzt" und unserer Elternzeitschrift "jung + gesund" akzeptieren wir bereits seit einigen Monaten keine Anzeigen mehr mit nackten bzw. spärlich bekleideten Kindern. Unsere Werbepartner haben das akzeptiert. Mit ihren neuen Anzeigen haben sie gezeigt, dass Werbung auch ohne die Zurschaustellung von nackten oder spärlich bekleideten Kindern funktioniert. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte wird sich dafür einsetzen, dass auch andere Medien Werbung mit nackten oder spärlich bekleideten Kindern von ihren Anzeigenseiten verbannen. Unser Ziel ist es, dass die Werbewirtschaft sensibilisiert wird und erkennt, dass der Einsatz von nackten bzw. spärlich bekleideten Kindern in der Werbung so wenig akzeptabel ist wie die Darstellung von Jugendlichen in Verbindung mit Alkoholwerbung.“

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