Die Stellungnahme von Umweltdezernentin Marlis Bredehorst im Wortlaut:
„In den heute erhobenen Rücktrittsforderungen sehe ich den klaren Versuch eines Ablenkungsmanövers. Es soll von den Verantwortlichkeiten anderer Personen, insbesondere vom technischen Vorstand der KVB AG, abgelenkt werden.  Es ist bedauerlich, dass die korrekte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes angezweifelt wird, nur weil ihre Dezernentin ein falsches Parteibuch hat. Den dem Umweltamt vorgeworfenen Kontrollversäumnissen im Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn Köln fehlen jede Grundlage. Zur Klarstellung möchte ich an dieser Stelle noch einmal die Verantwortlichkeiten auf der Baustelle und die Zusammenhänge mit der wasserrechtlichen Erlaubnis deutlich machen: Als Bauherr der Nord-Süd Stadtbahn Köln hatte die KVB AG auch die Verantwortung der Bauüberwachung des Projektes. Ihr waren die ungenehmigten zusätzlichen Brunnen bekannt, wie aus dem Schriftverkehr zwischen KVB AG und den beteiligten Baufirmen (Arge) zu entnehmen ist. Eine Meldung darüber an das Umweltamt der Stadt Köln erfolgte nie.

Bei der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis war das Umweltamt an die Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben Nord-Süd Stadtbahn Köln hinsichtlich der Grundwasserhaltung und insbesondere auch der grundsätzlichen bautechnischen Verfahren (Schlitzwände) gebunden. Der Antrag ist daher im Hinblick auf die Grundwasser- und Gewässerverträglichkeit sowie auf den Hochwasserschutz geprüft und genehmigt worden. Der in den Medien immer wieder kommunizierte angebliche Dissens zwischen Bezirksregierung und Stadt Köln entspricht nicht den Tatsachen. Über die Zuständigkeiten bei der Kontrolle der Einhaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis gibt es keinen Widerspruch. Gemäß Paragraph 116 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) hat das Umweltamt die allgemeine Überwachungspflicht aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Das beinhaltet selbstverständlich nicht nur die Wasserqualität, sondern auch die Größenordnung der Entnahme von Grundwasser und die Einleitung des abgepumpten Wassers in den Rhein. Das Umweltamt der Stadt Köln hat die wasserrechtliche Erlaubnis nicht nur erteilt, sondern auch ihre Einhaltung kontrolliert. Bei den über 100 erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau sind vielfältige Prüfungen zur Einhaltung dieser vorgenommen worden, zum Beispiel durch Vorlage und Sichtung von Sachverständigenberichten, Analysenwerten für die Einleitungen in den Rhein, Vor-Ort-Kontrollen, umfangreiche Dokumentationspflichten, regelmäßige Übersendung von Nachweisen und Analyseergebnissen, Einsichtnahmen in Brunnentagebücher, Prüfung abfallrechtlicher Nachweise und Nachtarbeitsgenehmigungen.

Bis zum 28. Februar 2009 sind über 30 zum großen Teil abgeschlossene Überwachungsvorgänge, jeweils mit Schriftverkehr, Nachweisen, Gutachten, Besprechungen und Ortsterminen durchgeführt worden. Weiterhin sind über 40 Überprüfungen der Vereisungsanlagen durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen nach Paragraph 11 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) veranlasst worden. In über 80 Fällen wurden auch unter Einbeziehung von externen Gutachtern Nachweise zu Laborberichten, Tagebuchauszügen und Pegelständen überprüft, darunter vier Berichte zum Waidmarkt und zusätzlich drei Begehungen. Die Qualität des in den Rhein eingeleiteten Wassers wurde regelmäßig untersucht. Die immer wieder in Rede stehenden Trübungsmessungen beziehen sich lediglich auf die Einleitung von gefördertem Grundwasser in den Rhein. Nachweislich der vorgelegten Untersuchungsbefunde gab es keine Hinweise auf unzulässige Einleitwerte in den Rhein. Die Feststellung von eventuell abgepumpten Sedimenten und Ablagerungen unterscheidet sich von den oben genannten Trübungsmessungen und gehört nicht zu den Kontrollaufgaben des Umweltamtes, sondern liegt im Verantwortungsbereich von KVB und Arge. Da die Pumpen zum Beispiel auch zum Abpumpen des Sohlenwassers in der Baugrube verwendet werden, ist eine gewisse Sand- bzw. Sedimentförderung nicht ungewöhnlich. Sämtliche vom Umweltamt vorgenommen Überprüfungen und Kontrollen haben keine Hinweise darauf gegeben, dass die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht eingehalten wurden oder weitergehende Kontrollen erforderlich gewesen wären.  

Auch für einen Missbrauch seitens der beteiligten Firmen gab es keinen Hinweis, da die durchgeführten Kontrollen keine Auffälligkeiten aufwiesen. Zu keinem Zeitpunkt lagen Hinweise über konkrete geologische oder hydrologische Probleme vor. Das Umweltamt der Stadt Köln ist insofern seiner gesetzlichen Überwachungspflicht im Rahmen seiner Zuständigkeiten in ausreichender Form nachgekommen. Darüber hinaus gab es bis zum Unglück am Waidmarkt keine Anhaltspunkte dafür, dass die KVB AG ihrer obliegenden Selbstüberwachung als EMAS-zertifizierter Betrieb (Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) nicht nachkommen würde und dass die mit dem Bau beauftragte Firma von international hohem Ansehen Missbrauch in derartiger Größenordnung betreiben würde. Als wesentlicher Punkt ist im Übrigen festzustellen, dass die Aussage, es sei mehr Wasser als genehmigt abgepumpt worden, so nicht richtig ist. Sie trifft lediglich auf einzelne Tagesfördermengen zu, nicht jedoch auf die beantragte und in der wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigte Gesamtfördermenge. Beantragt und genehmigt war eine Fördermenge von 8 Millionen Kubikmeter Wasser für die Gesamtbauzeit der Baustelle, pro Jahr höchstens 4 Millionen Kubikmeter. Der Pumpbetrieb begann am 12. November 2006. Ausweislich des Wasserzählerstandes vom 2. März 2009 wurden 4.221.203 Kubikmeter Wasser abgepumpt, also etwas mehr als die Hälfte der jährlich genehmigten Menge.

Die wasserrechtliche Genehmigung erlaubte eine Fördermenge von 450 Kubikmetern Wasser pro Stunde. Diese Menge ist bekanntermaßen in den ersten Monaten 2009 mehrfach überschritten worden, insgesamt seit Februar 2008 an 98 Tagen. In diesen 98 Tagen sind insgesamt 45.1504 Kubikmeter Grundwasser mehr abgepumpt worden als erlaubt, pro Tag circa 4.800 Kubikmeter. Bezogen auf die genehmigte Gesamtmenge von 8 Millionen Kubikmeter beträgt die an diesen Tagen zuviel geförderte Menge circa 5 Prozent, bezogen auf die tatsächlich geförderte Gesamtwassermenge von 4,2 Millionen Kubikmeter nur circa 10 Prozent. Das heißt, dass insgesamt lediglich etwa die Hälfte der genehmigten Menge gefördert und die zugelassene Gesamtfördermenge nie überschritten wurde. Darüber hinaus bescheinigt das Gutachten, das der wasserrechtlichen Erlaubnis zugrunde liegt, dass schädliche Auswirkungen auf die umliegenden Bauwerke nicht zu erwarten seien. Im Übrigen kann ich den Vorwurf aus der Politik, dass das Umweltamt die am Waidmarkt bestehenden Grundwasserprobleme zum Anlass hätte nehmen müssen, Kontrollen anderer Stellen anzuregen, nicht nachvollziehen. Selbst wenn das Umweltamt um diese Probleme gewusst hätte, hätte es die Bauüberwachung der KVB informiert, die ja über die nicht genehmigten Brunnen bereits Bescheid wusste.

Die heute veröffentlichten Rücktrittsforderungen entbehren insofern jeder Grundlage.“

[cs]