"Eine Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 9. Mai 2010 sei aus wahlorganisatorischen und rechtlichen Gründen unmöglich", argumentiert die Stadt Köln und erklärt hierzu  "Nach der städtischen „Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerbegehren“ hat die Stadt Köln das so genannte Abstimmungsverzeichnis am 35. Tag vor dem Bürgerentscheid zu erstellen. Daher scheiden alle Termine bis einschließlich des 16. Mai 2010
aus."

Der Rat soll in einer Sondersitzung am 13. April 2010 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und inhaltlich entscheiden, ob er bei seinem Beschluss für einen Neubau des Schauspielhauses vom 17. Dezember 2010 bleibt. Sofern die erforderliche Mehrheit diese Fragen bejaht, muss der Bürgerentscheid nach GO NRW und der städtischen Satzung innerhalb von drei Monaten stattfinden.

Die Termine für den Bürgerentscheid im Überblick (wie sie die Stadt Köln veröffentlicht hat):
2. März 2010 Einreichung des Bürgerbegehrens, Abgabe der Unterstützungsunterschriften
3. bis 30. März 2010 Prüfung der Unterstützungsunterschriften und Feststellung des Unterschriftenquorums Prüfung der materiellen und formellen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Fertigung der Beschlussvorlage zur Sondersitzung des Rates am 13. April 2010
30. März 2010 Vorlagefrist für Beschlussvorlagen zur Sondersitzung des Rates am 13. April 2010
bis 18. Mai 2010 Vorlage der Informationen für das Abstimmungsheft, § 11 Absatz 4 der Satzung, 54. Tag vor Abstimmung
4. Juni 2010 Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses, § 9 Absatz 1 der Satzung, 35. Tag vor der Abstimmung
bis 20. Juni 2010 Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigung, § 10 Absatz 1 der Satzung, 21. Tag vor der Abstimmung
21. bis 25. Juni 2010 Einsichtnahme ins Abstimmungsverzeichnis, § 9 Absatz 4 der Satzung, 20. bis 16. Tag vor der Abstimmung
11. Juli 2010 Abstimmung Bürgerentscheid

NRW seit 60 Jahren ohne Volksentscheid – Initiative startet Demokratie-Kampagne zur Landtagswahl
Nordrhein-Westfalen ist seit 60 Jahren ohne Volksentscheid. Für die Initiative "Mehr Demokratie" Anlass, eine Kampagne für bürgerfreundliche Volksabstimmungs-Verfahren zu starten. Mittel hierfür sind eine Online-Kampagne und Straßenaktionen. Mehr Demokratie will damit die kommende Landesregierung zu Reformen bewegen.

"Für NRW müssen wir leider auch für das vergangene Jahr wieder eine Null in die Volksentscheid-Statistik eintragen", bedauerte Geschäftsführer Alexander Slonka bei der Vorstellung des aktuellen Volksbegehrensberichts des Vereins. Während in allen Bundesländern laut Zahlen des Vereins im vergangenen Jahr insgesamt 46 Volksinitiativen und Volksbegehren liefen, scheiterte in NRW schon der Versuch der Einleitung eines Volksbegehrens gegen das Nichtraucherschutzgesetz. In anderen Bundesländern konnten die Bürger auf dem Weg der direkten Demokratie hingegen einiges bewirken. So erreichte eine Initiative in Berlin eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung des Religionsunterrichts, in Hamburg schloss die Bürgerschaft mit "Mehr Demokratie" als Träger eines Volksbegehrens einen Kompromiss über ein demokratischeres Wahlrecht für die Hansestadt. Dort wird es voraussichtlich im Sommer auch zu einem Volksentscheid über das Schulsystem kommen. Die Bayern können zu dieser Zeit über die Verbesserung des Nichtraucherschutzes abstimmen.

Dass es in NRW noch nie zu einem direkten Bürgervotum kam, liegt laut Mehr Demokratie an zu hohen Hürden. "Für einen Volksentscheid müssen binnen acht Wochen rund eine Million Bürger ein Volksbegehren unterschreiben, was leider nur in den Rathäusern möglich ist", erläuterte Slonka das Verfahren. In immerhin acht anderen Bundesländern können Unterschriften hingegen auch auf der Straße gesammelt werden. Mehr Demokratie fordert die Senkung der Unterschriftenhürde von acht auf zwei Prozent und die Einführung der freien Unterschriftensammlung. Außerdem soll die Eintragungsfrist auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden.

Verbesserungsbedarf sieht Mehr Demokratie auch beim kommunalen Bürgerentscheid. "Die Auseinandersetzung um den Abstimmungstermin für das Schauspielhaus-Bürgerbegehren in Köln zeigt, wie stark die Erfolgschancen für solche Begehren von den Verfahren abhängen", erklärte der Geschäftsführer. Abseits von Wahlen sei die bei Bürgerentscheiden vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten insbesondere in Großstädten de facto nicht zu erreichen. Jeder zweite Bürgerentscheid ist wegen Nichterreichens dieses Quorums ungültig. Deshalb fordert die Kölner Initiative "Mut zu Kultur" die Zusammenlegung der Abstimmung über ihr Bürgerbegehren mit der Landtagswahl. Überhaupt ist es für Slonka unfassbar, dass erst das fünfte Kölner Bürgerbegehren überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat. Alle zuvor gelaufenen Initiativen etwa gegen die lokale Müllverbrennungsanlage oder den Ausbau des Godorfer Hafens waren für unzulässig erklärt worden. "Verantwortlich dafür sind überflüssige Themenausschlüsse für Bürgerbegehren, die aus der Gemeindeordnung gestrichen gehören", fordert Slonka. Mehr Demokratie will, dass in NRW wie in einigen anderen Bundesländern auch Bürgerentscheide über wichtige stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Fragen möglich sind.

[ag]