Verantwortlich für den Rückgang der rechnerischen Pro-Kopf-Verdienste sind hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden. Die neue Buchung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sozialbeitrag wirkte ebenfalls verringernd. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung, die bisher den Bruttolöhnen zugerechnet wurden, werden jetzt als Arbeitgebersozialbeitrag klassifiziert. Ohne diese Neuklassifikation wären die durchschnittlichen Bruttoverdienste nur um 0,2 Prozent gesunken.

[dts]