Rund 30.500 Unterschriften haben die Initiatoren in den vergangenen Wochen gesammelt, um den Neubau des Schauspielhauses zu verhindern. 23.000 müssen davon gültig sein. In elf Ordner verpackt, überreichten sie die Listen mit den Unterschriften heute Oberbürgermeister Jürgen Roters und Stadtdirektor Guido Kahlen. „Trotzdem hören wir jetzt nicht auf, sondern sammeln fleißig weiter“, betonte Jörg Jung, Mitinitiator des Bürgerbegehrens. Roters zeigte sich zunächst erfreut über so viel Bürgerbeteiligung und Politikinteresse. „Wir helfen Ihnen in jeder Weise“, versprach Kölns Oberbürgermeister.

Bürger hoffen auf ein schnelles Verfahren
Eindringlich baten die Initiatoren des Bürgerbegehrens heute Oberbürgermeister Jürgen Roters und Stadtdirektor Guido Kahlen das Verfahren um den Bürgerentscheid zu beschleunigen. Sie hoffen darauf, dass der Bürgerentscheid zusammen mit der Landtagswahl am 9. Mai durchgeführt werden könnte. Das wäre für die Stadt nicht nur billiger, sondern würde auch mehr Bürger an die Urne bewegen, glaubt Jung. Eine schnelle Entscheidung verstehen sie vor allem auch als Zeichen nach außen, das zeigen könnte, dass Köln auch schnell reagieren kann. Zudem wäre es ein Signal an die Bürgerschaft, dass sich politisches Engagement in Köln auszahle. Auch hätten andere Städte gezeigt, dass ein schnelles Verfahren möglich sei. So hätte nach Angaben von Mehr Demokratie etwa die Stadt Münster vor zwei Jahren binnen vier Tagen mehr als 28.000 Unterschriften geprüft.


Foto: Symbolisch reichten sich heute Mitinitiator Jörg Jung (l.) und Oberbürgermeister Jürgen Roters im beisein von Stadtdirektor Guido Kaheln (r.) die hand


Bürgerentscheid erst im Sommer?
Damit der Bürgerentscheid am 9. Mai stattfinden kann, müsste er am 23. März in der Ratssitzung verhandelt werden. „Ich sehe derzeit keine realistische Chance, diesen Wahltermin zu erreichen“, erklärte heute jedoch Kahlen. Er geht davon aus, dass die Vorbereitung des Bürgerentscheides mindestens 13 bis 15 Wochen dauern wird. Das läge vor allem daran, dass die Kölner Satzung vorsehen, den Bürgern zusammen mit dem Wahlberechtigungsschein auch ein Abstimmungsheft zuzuschicken. In dem wird das Bürgerbegehren vorgestellt. Außerdem erhalten darin der Oberbürgermeister, die Initiatoren und die Fraktionen aus dem Stadtrat die Möglichkeit, Stellungsnahmen abzugeben. Da die Kosten dafür jedoch mindestens 500.00 Euro betragen, müsste das Abstimmungsheft europaweit ausgeschrieben werden.

Da im April keine Ratssitzung stattfinden wird, rechnet Kahlen damit, dass eine Entscheidung erst in der Ratssitzung am 18. Mai zu erwarten ist – es sei denn, eine Fraktion oder die Verwaltung beantragt eine Sondersitzung. Kölns Stadtdirektor versprach jedoch, den Bürgerentscheid noch vor dem Beginn der Sommerferien durchzuführen. Als mögliches Datum nannte Kahlen den 11. Juli 2010. Er sprach sich vor allem auch für einen speziellen Wahltermin aus, um sicherstellen zu können, dass bei dem Bürgerentscheid selbst, keine Fehler aufträten. „Qualität vor Schnelligkeit ist hier geboten“, betonte Kahlen. „Eine solche Argumentation widerspricht dem in der Kölner Bürgerentscheid-Satzung festgelegten Ziel, Bürgerentscheide möglichst mit Wahlen zusammen zu legen“, kritisierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Vorschlag. Dort sei festgelegt, dass ein Bürgerentscheid dann zusammen mit einer Wahl stattfinden muss, wenn der Rat ein Bürgerbegehren zwischen der fünften und dreizehnten Woche vor der Wahl ablehne. Dieser Fall träte ein, wenn der Rat in seiner nächsten regulären Sitzung am 23. März über das Bürgerbegehren entscheiden würde.

Infobox: Das weitere Verfahren
Die Verwaltung der Stadt Köln hat mit Abgabe der Unterschriften heute nun zwei Monate Zeit, um die Unterschriften zu prüfen und eine Ratsvorlage zu erarbeiten – wenn mindestens 23.000 gültige Unterschriften vorliegen. Danach muss der Rat erneut über das Bürgerbegehren entscheiden. Dabei hat er zwei Handlungsmöglichkeiten, erklärte heute Kölns Stadtdirektor. Zum einen kann er dem Bürgerbegehern zustimmen und somit einen Bürgerentscheid überflüssig machen. Zum anderen kann der Rat an seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2009 festhalten. Damals beschloss der Rat den Abriss des derzeitigen Schauspielhauses und einen Neubau desselben. Bleibt der Rat bei seiner Entscheidung muss die Verwaltung einen Bürgerentscheid zulassen. Dabei gilt: Findet fünf Wochen nach dem Ratsentschluss eine Wahl statt, muss der Bürgerentscheid zusammen mit dieser Wahl stattfinden. Das bedeutet, verhandelt der Rat am 23. März über die Vorlage, müsste die Wahl am 9. Mai zusammen mit der Landtagswahl durchgeführt werden. Wird eine Vorlage erst in der Ratssitzung im Mai verhandelt, wird der Bürgerentscheid wohl erst im Juli stattfinden.

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Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung