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Köln | aktualisiert | Halten die Betreiber von Wettbüros den Mindestabstand von 350 Metern zu Schulen im Kölner Stadtbezirk Mülheim nicht ein? Dies befürchten die Fraktionen von Grünen, Linke und Die Partei (Einzelmandatsträger) in der Bezirksvertretung (BV) Köln Mülheim und fordern eine konsequente Bekämpfung dieses Wildwuchses. Allerdings sind Gerichtsentscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zur Abstandsregel nicht rechtskräftig, da Betreiber von Wettbüros gegen die Entscheidungen aus dem Oktober 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung einlegten.

Die Parteien in der BV befürchten, dass sich Wettbüros illegal im Umfeld von Schulen ansiedeln und den geforderten Mindestabstand nicht einhalten. Dies fördere das Suchtverhalten stellen die Parteien fest. Die Wettbüros stellten zudem ein Problem für die Attraktivität und Aufenthaltsqualität in den Zentren der Veedel dar.

Die Bezirksvertreter mahnen, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrabe, wenn es der Stadt nicht gelinge, selbst gegen offensichtlich illegale Wettbüros vorzugehen. Sie fordern daher bei der Bekämpfung dieser illegalen Wettbüros höchste Priorität. Als positives Beispiel nennen sie das Zentrum von Köln Buchforst wo es gelungen sei, Wettbüros und Glückspieleinrichtungen erfolgreich zu „vertreiben“.

Verwaltungsgericht Köln bestätigte 2022 Abstandsregel

Mit drei Urteilen vom 5. Oktober 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln, dass Wettbüros in der Nähe von Schulen nicht gestattet seien. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag gilt in NRW, dass Wettbüros in der Nähe von Schulen den Mindestabstand von 350 Metern einzuhalten haben. Die Bezirksregierung Köln lehnte für Wettbüros, die diese Regel nicht einhalten, die Erteilung einer Betriebserlaubnis ab. Dagegen klagten Betreiber.

Report-K berichtete über die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln:

Kläger legen Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Köln ein

Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln am 5. Oktober 2022, Az. 24 K 1472/21, 24 K 1475/21, 24 K 4215/21 konnten die Kläger Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einlegen und haben dies auch getan. Das bestätigte das Gericht gegenüber dieser Internetzeitung. Dies teilte Münster mit:

4 A 2126/22, Berufung eingegangen am 25.10.2022
4 A 2127/22, Berufung eingegangen am 25.10.2022
4 A 2279/22, Berufung eingegangen am 22.11.2022

Wann die Verfahren entschieden werden sei noch offen, so das OVG NRW.

ag