Die Stellungsnahme des Ministeriums für Bauen und Verkehr und der Bezirksregierung Düsseldorf als Technische Aufsichtsbehörde im Wortlaut:
„Generell wird in Nordrhein-Westfalen bei Baumaßnahmen, die dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) unterliegen, eine strikte Trennung zwischen Technischer Aufsicht und Bauherrenfunktion vollzogen. Das heißt, dass sich die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) nicht mehr der Betriebsleiter oder der Vorhabenträger bedienen wird. Bei der Nord-Süd-Stadtbahn in Köln ist dies schon seit April 2009 vollzogen. Hier bedient sich die TAB bereits einer sachkundigen Ingenieurgesellschaft. Beim Bau der Wehrhahnlinie in Düsseldorf bedient sich die Technische Aufsichtsbehörde derzeit der Stadt Düsseldorf als sachkundige Stelle. Hier sind nach dem Unglück in Köln die Aufsichts- und die Bauherrenfunktion behördenintern funktionell und personell getrennt worden. Trotz der aktuellen Erfolge bei der Prüfungstätigkeit durch die Stadt Düsseldorf wird auch hier jetzt eine förmliche Trennung zwischen Technischer Aufsicht und Bauherrenfunktion vollzogen. Damit soll bereits der bloße Anschein einer Interessenskollision zwischen dem Bauherrn und den ordnungsrechtlichen Zielen der Bauaufsicht vermieden werden. Die Technische Aufsicht wird damit auch bei der laufenden Baumaßnahme der Wehrhahnlinie gänzlich von der TAB ausgeübt. Diese wird sich dabei einer unabhängigen sachkundigen Stelle bedienen.

Festzustellen ist, dass nach dem Bekanntwerden der jüngsten Erkenntnisse in Köln die Aufsichtsintensität durch die Stadt Düsseldorf gezielt intensiviert wurde, um eine schnelle Aufklärung herbeizuführen. Um die sicherheitsrelevanten Technikfelder zu prüfen, wurde das Personal bei der TAB nach dem Unglück in Köln von vier auf acht Stellen verdoppelt. Soweit erforderlich wird der Personalbestand weiter erhöht werden. Oberstes Ziel ist und bleibt es, eine sichere Bauausführung zu gewährleisten, die weder Menschen noch Güter gefährdet.“ Darüber hinaus hat das Verkehrsministerium die Bezirksregierung Düsseldorf als landesweite Aufsichtsbehörde für den Stadtbahnbau gebeten, eine Übersicht über alle neueren technischen Bauwerke zu erstellen und zu prüfen, ob die Standsicherheit gegeben ist. Rein vorsorglich soll außerdem der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Aufstellung neuerer Brücken- und Tunnelbauwerke fertigen, um sicherzustellen, dass die Standsicherheit dieser Bauwerke, für die Straßen. NRW die Bauaufsicht hatte bzw. hat, nicht gefährdet ist."

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