Seit dem Jahre 2003 besteht die Verpflichtung, beim Verkauf von Getränken in Einwegverpackungen,von wenigen Ausnahmen abgesehen, ein Pfand in Höhe von 25 Cent zu erheben. Seitdem ein einheitliches Pfandsystem besteht und damit die Möglichkeit, in fast flächendeckend aufgestellten Flaschenautomaten des Lebensmitteleinzelhandels entsprechende Einwegflaschen zurückzugeben, ist die Anzahl der Verstöße gegen § 9 Abs. 1 der Verpackungsverordnung merklich zurückgegangen.

Dennoch gibt es seit einigen Monaten erneut Hinweise darauf, dass vor allem Wasser, aber auch Erfrischungsgetränke verstärkt in Einwegverpackungen ohne Pfand aus dem Ausland importiert und hier verkauft werden. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln hat diese Hinweise zum Anlass genommen, in den letzten zwei Wochen gezielte Kontrollen in Einzel- und Großhandelsbetrieben durchzuführen. Bei diesen Kontrollen in 25 Betrieben wurden in 13 Fällen in erheblichem Umfang Verstöße gegen die Verpackungsverordnung festgestellt. Daraufhin wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

[ag]