"Wir werden in den Jobcentern nach dem Hartz-IV-Urteil mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft. Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind", sagte Heinrich Alt, Vorstands-Vize der Bundesagentur für Arbeit, der "Bild"-Zeitung. Das Verfassungsgericht habe, so Alt, festgelegt, dass es nicht um kaputte Waschmaschinen ginge, sondern nur um absolute Einzelfälle wie zum Beispiel besondere Erkrankungen, bei denen die Krankenkasse nicht zahle.

Sozialverband für großzügige Auslegung der Härtefallregelung bei Hartz IV
In der Debatte um die Hartz-IV-Sätze hat der Sozialverband VdK eine großzügige Auslegung der Härtefallregelung gefordert. Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht sollten über die Härtefallregelung finanziert werden, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der "Rheinischen Post". Auch das Ersetzen eines kaputten Herds oder einer defekten Waschmaschine müsse künftig wieder möglich sein, so Mascher. "Es ist völlig unrealistisch, dass jemand vom Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 359 Euro jeden Monat ein paar Euro zurücklegen kann, um für einen solchen Notfall gewappnet zu sein", betonte die VdK-Chefin.

[dts]