Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln die sofortige Vollziehung des „Glasverbots“  an Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 13.01.2010 geklagt hatte.

Mit der Allgemeinverfügung hatte die Stadt für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen. Die von der Stadt ebenfalls angeordnete sofortige Vollziehung hob das Gericht nun auf.

Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine „Gefahr“ im Rechtssinne dar. So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich. Sie werde es im Regelfall erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten, etwa die rechtswidrige Beseitigung von Gläsern und Flaschen oder Sachbeschädigungs- bzw. Köperverletzungsdelikte, hinzukämen. Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.

Zusätzlich zu dem heute entschiedenen Fall sind bei Gericht noch vier neue Eilanträge von Kioskbesitzern eingegangen, über die ebenfalls in Kürze entschieden werden soll. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Aktualisiert 4.2.2010, 9:35 Uhr
Stadt reicht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein
Die Stadt Köln reicht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster ein und begründet dies so: Karneval zöge an den tollen Tagen gerade in den drei Hochburgen – Altstadt, Zülpicher Viertel und Ringe – zehntausende Menschen auf die Straßen zum Feiern auf engstem Raum. Aus Erfahrung wüssten die Stadt Köln und ihre Partner, dass die normalen Maßstäbe zur Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr eben nicht ausreichen. Die Menschen sollten deshalb zu bestimmten Zeiten nicht mit Glasbehältnissen in diese Zonen kommen, was sie bisher nach allgemeiner Erfahrung aber machen. Unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens werde die Öffentlichkeitsarbeit unvermindert fortgeführt.

Schwierig zu bewerten ist der Ausgang des Verfahrens, allerdings und das macht das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes deutlich gerät die Stadt und damit auch die Polizei insofern in Erklärungsnot, als sie etwa einem Anwohner oder einem Bürger der Stadt mit ihrem Generalverbot etwa verbietet an Weiberfastnacht Milch in einer Glasflasche oder Joghurt in einem Glasbehälter in einer Einkaufstüte mitzuführen und diese vom Supermarkt nach Hause zu bringen, sofern er diese durch oder in die Verbotszonen hineintragen will. Dies gilt auch für einen gemütlichen Fernsehabend mit Chips und zwei Flaschen Bier. Es soll auch Menschen geben die selbst an Weiberfastnacht so ein Tun dem Feiern vorziehen. Ganz besonders gilt dies auch für den Verbotstag Samstag. Verwaltungen und Ordnungsbehörden setzen, nicht nur in diesem Fall, erinnert sei an die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung oder Online Durchsuchung, auf Verbote oder stellen die Bürger gerne unter Generalverdacht, weil dies für die Behörden simpel der einfachste Weg ist. Das Gericht in Münster wird dies genau mit abzuwägen haben, wenn es seine Entscheidung trifft. Sollte es das Glasverbot allerdings kippen und damit wäre es nicht das erste Gericht in Deutschland, ist vor allem Stadtdirektor Guido Kahlen und Oberbürgermeister Jürgen Roters in der Pflicht Rechenschaft über alle entstandenen Kosten abzulegen. Gerade in einer Situation in der die Stadt in massiven Finanznöten steckt.

Ein weiterer Aspekt der einen nachdenklich stimmt ist, wie die Stadt Köln mit den kleinen Büdchenbesitzern und den Unternehmen in den betroffenen Gebieten verfährt. Das Thema wurde fast genau vor einem Jahr in der Ratssitzung nach Aschermittwoch behandelt. Jetzt eine Woche vor Weiberfastnacht steht man ohne Entscheidung da. Wie soll ein Kleinunternehmer wie die Büdchenbesitzer bei solch einem Chaos planen? Planungssicherheit ist aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine wichtige Größe für Unternehmen.

[ag]