Am 7. Februar 2010 findet die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Köln statt. Oberbürgermeister Jürgen Roters ruft ausdrücklich alle wahlberechtigten Kölner auf, an der Wahl teilzunehmen. Roters weist darauf hin, dass sich wahlberechtigte deutsche Staatsbürger nur noch bis zum 26. Januar 2010 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können. Diese Registrierung ist Bedingung für wahlberechtigte Deutsche, welche die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten fünf Jahren erworben haben. „Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben, vor denen wir stehen. Es ist eine gemeinsame Aufgabe! Alle, die die Möglichkeit haben, sollten den Integrationsrat mitwählen. Das gilt auch für eingebürgerte Migrantinnen und Migranten. Jede zusätzliche Stimme stärkt den Kölner Integrationsrat“, betont Oberbürgermeister Roters.

Das Wahlamt der Stadt Köln hat im Januar 2010 allen wahlberechtigten ausländischen Bürgern ihre Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Sie können damit automatisch wählen gehen. Neben Kölnern ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind jedoch auch die Personen wahlberechtigt, die sich innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag 6. Februar 2005) unter bestimmten Voraussetzungen des § 3 des Staatsangehörigengesetzes haben einbürgern lassen. Darüber hinaus sind auch alle Kölner wahlberechtigt, die innerhalb der letzten fünf Jahre als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist sind. Was diesen Personenkreis (Eingebürgerte und Spätaussiedler) angeht, wurde er vom Wahlamt nicht automatisch benachrichtigt, sondern muss sich in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen, um wählen zu können. Der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis kann schriftlich über ein Formular gestellt werden. Es ist beim Wahlamt, bei den Meldehallen und Direktschaltern der Bürgerämter oder auf der städtischen Internetseite erhältlich.

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