Ministerpräsident Rüttgers hat eine achtköpfige Kommission zur Dienstrechtsreform berufen, die am 1. Dezember 2009 in der Staatskanzlei zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetroffen ist. Die Landesregierung will in der kommenden Legislaturperiode das Dienstrecht für Beamte reformieren und bereitet sich durch einen engen Dialog mit Fachleuten, Berufsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden darauf vor. Unter der Leitung von Bundesminister a. D. Dr. Rudolf Seiters werden die Experten Vorschläge erarbeiten, wie die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gestärkt und ein modernes Laufbahnrecht geschaffen werden kann. Ab Februar 2010 werden die Interessenvertreter der Verbände und Gewerkschaften in den Diskussionsprozess einbezogen. Die Empfehlungen der Kommission sollen in die Eckpunkte einer Dienstrechtsreform und den anschließenden Gesetzgebungsprozess in der nächsten Legislaturperiode einfließen.

Mit der Föderalismusreform haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht erhalten. Diese Kompetenzen will die Landesregierung nutzen, um für die Beamten in Nordrhein-Westfalen ein modernes und attraktives Dienstrecht zu entwickeln.

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