Fast sechs Wochen hat es gedauert, bis der Leiche einer jungen Frau ein Name zugeordnet werden konnte, die Mitte Oktober an der A 61 bei Niederzissen gefunden worden war. Im Rahmen von Feldarbeiten hatte ein Landwirt am Spätnachmittag des Mittwochs, 14. Oktober, einen grausigen Fund gemacht: In einem angrenzenden Gebüsch, nur wenige Meter von der Auffahrt zur A 61 in Fahrtrichtung Köln entfernt, entdeckte der Mann die unbekleidete Leiche einer jungen Frau. Trotz umfangreicher und intensiver kriminalistischer Ermittlungsarbeit konnten weder bei der Toten selbst, am Fundort der Leiche noch im weiteren Umfeld davon Hinweise gefunden werden, die zur Klärung der Identität der Toten geführt hätten. Auch die in der Folgezeit betriebene Einbeziehung der Öffentlichkeit (bundesweite Printmedien und TV-Ausstrahlung, z.B. gleich zweimal in der ZDF-Sendereihe "Aktenzeichen XY") blieb ergebnislos.

Am Nachmittag des 19. November sprach nun eine Mutter bei der Kölner Polizei vor, die ihre Tochter vermisst meldete. Aufgrund der Lebensgewohnheiten der Tochter war deren Abwesenheit über Wochen nicht auffällig geworden. In den folgenden Tagen verdichteten sich sowohl in Gesprächen im familiären Umfeld der Vermissten als auch aus polizeilichen Überprüfungen die Indizien, dass es sich bei der Vermissten um die an der A 61 gefundene Tote handeln könnte. Letzte Gewissheit erbrachte jetzt ein DNA-Abgleich, dessen Ergebnis der Polizei seit Mitte dieser Woche vorliegt: Bei der Toten von Niederzissen handelt es sich um eine zu diesem Zeitpunkt noch 16-jährige Jugendliche deutscher Nationalität aus Köln. Wie die junge Frau gestorben ist, ist derzeit noch ungeklärt. Die Ermittlungsarbeiten dauern an.

Aktualisiert um 17:00 Uhr
Jugendamt stellte 2008 Antrag auf Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung
Wie der Sprecher des Amtsgerichts Köln nun mitteilte, dass im Dezember 2008 ein Antrag des Jugendamtes der Stadt Köln eingegangen sei, die Jugendliche im Rahmen einer einstweiligen Anordnung in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Dieser Antrag sei irrtümlich einer laufenden Akte zugeordnet worden, die tatsächlich die Schwester der Toten mit gleichem Nachnamen betraf. Ein neuer Vorgang wurde folglich nicht angelegt, der Schriftsatz wurde dem Richter nicht vorgelegt. Da sich das Verfahren der nahen Angehörigen kurze Zeit später durch die Rücknahme des diese betreffenden Antrages erledigte und eine Gerichtsverhandlung insofern nicht mehr erforderlich war, wurde die Akte weggelegt. Die gegebenenfalls mögliche Anordnung einer – in der Regel auf einige Monate befristeten – geschlossenen Unterbringung unterblieb. Der Eingang von Mahnungen bzw. Erinnerungen durch das Jugendamt der Stadt Köln konnte trotz intensiver Suche bisher nicht festgestellt werden. Es ist beabsichtigt, den gesamten Vorgang – insbesondere auch den Verbleib eventueller Erinnerungsschreiben – schnellstmöglich in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Köln aufzuklären. Entsprechende Maßnahmen seien bereits in Angriff genommen worden.

Aktualisiert am 3.12.2009, 09:45 Uhr
Das Amtsgericht Köln kann keine Unterlagen des Jugendamtes zum Fall des getöteten Mädchens mehr finden. Laut dem Jugendamt hat das Amt mehrfach beim Amtsgericht Köln bezüglich des Antrages auf Einweisung in eine geschlossene Psychatrie nachgefragt. Der Antrag war fälschlicherweise bei den Unterlagen der Schwester abgeheftet worden. Warum die Schreiben verloren gingen, könne zum jetzigen Zeitpunkt niemand beantworten, heißt es im Amtsgericht. Die seinerzeit in der zuständigen Geschäftsstelle tätige Mitarbeiterin, die nach Kenntnisnahme der Geschehnisse äußerst betroffen reagierte, sei zudem als sehr zuverlässig bekannt. Offen bleibt nun, ob Christiane hätte gerettet werden können, wenn sie, wie vom Jugendamt beantragt, in eine geschlossene Psychatrie eingewiesen worden wäre. An solchen Spekulationen wollte sich Jörg Baack, Richter am Amtsgericht, nicht beteiligen. „Wir wissen nicht einmal, ob die geschlossene Unterbringung überhaupt angeordnet worden wäre, schließlich sah eine jugendpsychiatrische Stellungnahme die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme noch im September 2008 nicht“, so Baak. 

Aktualisiert am 3.12.2009, 09:45 Uhr
Unterlagen bleiben unauffindbar

Das Amtsgericht Köln kann keine Unterlagen des Jugendamtes zum Fall des getöteten Mädchens mehr finden. Laut dem Jugendamt hat das Amt mehrfach beim Amtsgericht Köln bezüglich des Antrages auf Einweisung in eine geschlossene Psychatrie nachgefragt. Der Antrag war fälschlicherweise bei den Unterlagen der Schwester abgeheftet worden. Warum die Schreiben verloren gingen, könne zum jetzigen Zeitpunkt niemand beantworten, heißt es im Amtsgericht. Die seinerzeit in der zuständigen Geschäftsstelle tätige Mitarbeiterin, die nach Kenntnisnahme der Geschehnisse äußerst betroffen reagierte, sei zudem als sehr zuverlässig bekannt. Offen bleibt nun, ob Christiane hätte gerettet werden können, wenn sie, wie vom Jugendamt beantragt, in eine geschlossene Psychatrie eingewiesen worden wäre. An solchen Spekulationen wollte sich Jörg Baack, Richter am Amtsgericht, nicht beteiligen. „Wir wissen nicht einmal, ob die geschlossene Unterbringung überhaupt angeordnet worden wäre, schließlich sah eine jugendpsychiatrische Stellungnahme die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme noch im September 2008 nicht“, so Baak. 

[cs; Quelle: Polizei Koblenz; Foto: obs]