Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den Entwurf des „Einheitslastenabrechnungsgesetzes“ beschlossen. Er schafft die Grundlage für eine Abrechnung der Beteiligung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen an den vom Land zu tragenden finanziellen Folgelasten der Deutschen Einheit für die Jahre 2006 bis 2019. „Mit über 900 Millionen Euro als Ausgleich für die Jahre 2006 bis 2008 ist das Land den Kommunen weit entgegengekommen“, sagte Innenminister Ingo Wolf. Die Kommunen bekommen aufgrund der neuen Regelung über die bereits gezahlten Abschläge von insgesamt 650 Millionen Euro hinaus noch weitere Rückzahlungen. Hierfür hat die Landesregierung im Haushalt 2009 einen Betrag in Höhe von rund 251 Millionen Euro eingeplant. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag umgehend zugeleitet. Die erste Lesung im Landtag wird voraussichtlich in der ersten Dezemberwoche stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt wird die Landesregierung auch eine Modellrechnung vorlegen, aus der die finanziellen Wirkungen für jede Gemeinde in den Jahren 2006, 2007 und 2008 hervorgehen. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes wird die Landesregierung den Kommunen die ausstehenden Mittel auszahlen.

Der Minister wies darauf hin, dass durch die hohen Abschläge, die das Land bereits im März 2008 geleistet hatte, einige Kommunen bereits mehr Geld erhalten haben, als ihnen nach der endgültigen Abrechnung zusteht. Das Land verzichtet aber für die Jahre 2006, 2007 und 2008 darauf, diese Beträge zurück zu fordern. Finanzschwache Kommunen waren verpflichtet, die Abschläge zur Tilgung ihrer Kassenkredite zu verwenden „Eine Rückforderung hätte den Konsolidierungskurs konterkariert“, betonte Wolf. „Der Gesetzentwurf ist ein fairer Interessenausgleich“ sagte der Minister weiter. Zur Frage der Einheitslastenregelung zwischen Land und Kommunen liegen inzwischen vier Gutachten vor. Die Gutachter sind sich einig, dass eine genaue Berechnung der Einheitslasten heute nicht mehr möglich ist. Eine Grundvoraussetzung für die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Abrechnung der kommunalen Finanzierungsbeteiligung ist, die Höhe der Einheitslasten zu bestimmen. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzentwurf ein differenziertes Verfahren vor, das einen Mittelweg zwischen den von den Gutachtern Lenk und Färber ermittelten Werten darstellt.

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