Das 1. Ausführungsgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe des Landes NRW sorgt für großen Wirbel. 20 kreisferie Städte und Landkreise haben am Mittwoch eine Verfassungsklage gegen das Gesetz in Münster eingereicht. Damit wollen sie sich gegen eine mögliche Mehrbelastungen schützen. Die könnten dadurch entstehen, dass das Land nun die Kommunen zu den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bestimmt hat. Denn damit wären sie auch dafür verantwortlich, den gesetzlich festgelegten Ausbau der U3-Betreuung durchzuführen. Das sei mit den derzeitigen finanziellen Mitteln jedoch nicht zu schaffen. Auch die Stadt Köln beteiligt sich an der Klage. Denn laut Kölns Jugenddezernentin erfülle das Land hier seinen Auftrag nicht und engagiere sich zu Lasten der Kommunen nicht ausreichend finanziell. "Der Ausbau der U3-Plätze würde bei der vorhandenen Finanzierungsregelung für die Stadt Köln eine zusätzliche Nettobelastung von mindestens 70 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 bedeuten. Wenn der Landtag die Rechtsansprüche für die U3-Betreuung ausweitet – was wir ja alle wollen – dann muss allerdings das Land auch die Finanzierung dazu liefern. Das können nicht die Kommunen allein leisten", so Klein weiter.

Der nordrhein-westfälische Jugendminister Armin Laschet kann die Verfassungsklage nicht verstehen. Das Land habe mit dem 1. Ausführungsgesetz den Kommunen weder neue Aufgaben noch zusätzliche finanzielle Belastung übertragen, beteuerte Laschet. „Der Rechtsanspruch für Unterdreijährige und die damit verbundenen Kosten, haben mit der Klage nichts zu tun. Darüber sind wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch“, so Laschet. „Diese Gespräche sollten wir zielgerichtet fortsetzen, anstatt uns vor Gericht auseinanderzusetzen.“ Außerdem hätten die Kommunalen Spitzenverbände selbst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2008 bestätigt, dass diese Festlegung der Zuständigkeit keine Ausweitung der kommunalen Aufgaben beinhaltet, erklärt NRWs Jugendminister. Er fordert daher die Kommunen auf, einen Vorschlag zu machen, wer – wenn nicht die Kommunen – die Trägerschaft übernehmen solle.

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