Innenminister Dr. Ingo Wolf hat heute dem Kabinett den Gesetzentwurf zur Novellierung des nordrhein-west­fälischen Polizeigesetzes vorgelegt. Damit wird das Polizeigesetz auf der Basis der Vereinbarung im Koalitionsvertrag novelliert und evaluiert. Der Entwurf enthält eine ausdrückliche Regelung zum sogenannten finalen Rettungsschuss. "Damit schaffen wir eine größere Rechtssicherheit für die Polizeibeamtinnen und -beamten", sagte der Minister anlässlich der Kabinettsitzung in Düsseldorf. "Der denkbar schwerste Eingriff in die Rechte eines Menschen bedarf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Dabei gelten weiterhin die gleichen hohen rechtlichen Hürden wie bisher." Der finale Rettungsschuss ist nach dem derzeitigen Polizeirecht in Nordrhein-Westfalen zwar zulässig, allerdings nur als kompliziertes Rechtskonstrukt.   

Die Regelung ist die klare Festschreibung des Rettungsschusses als ultima ratio. Er ist nur dann zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wie zum Beispiel bei einer Geiselnahme. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass die Polizei, ebenso wie die Ordnungsbehörden, – subsidiär – für die öffentliche Ordnung zuständig ist.

Ebenso wird der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung – dazu gehört beispielsweise die Vertraulichkeit des Wortes im familiären Umfeld – sowohl durch eine Generalklausel als auch in den spezifischen Eingriffsbefugnissen detaillierter und differenzierter neu geregelt. Bei dem Thema Kernbereichsschutz handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie, die den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre Rechnung tragen muss. Schwerpunkt ist das durch die Rechtsprechung entwickelte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Schutz privater Lebensbeziehungen konkretisiert.

[ag]