Zu Beginn der Session warnt Bezirksregierung vor gefährlichen Spielzeugen und Kostümen Lange Schnüre im Halsbereich von Karnevalskostümen können beim Spielen zur Strangulation der Kinder führen. Eltern sollten darauf achten, dass bei neu gekauften Kinderkostümen keine Schnüre vorhanden sind und bei den alten Kostümen sollten die Schnüre einfach abgeschnitten werden. Die Bezirksregierung Köln wird in der „5. Jahreszeit“ verstärkt Kontrollen bei Karnevalsartikeln durchführen.

Im Oktober führte die Bezirksregierung Köln die ersten Kontrollen bei Karnevalskostümen, die als Kinderspielzeug deklariert waren, und weiteren Saisonartikeln der jecken Jahreszeit durch. Dabei wurde festgestellt, dass erschreckend viele Kinderkostüme mit langen Schnüren und Kordeln im Halsbereich auf dem Markt sind. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bei den Händlern und Importeuren eingeleitet. Die langen Schnüre und Kordeln der Kostüme können sich nicht nur beim Spielen in Spielplatzgeräten sondern auch in schließenden Türen von Aufzügen, Bus- oder U-Bahntüren und an Rolltreppen verfangen und im schlimmsten Fall zur Strangulation oder zum Mitschleifen des Kindes führen. Leider gab es in der Vergangenheit einige Unfälle, die gezeigt haben, dass erhebliche Verletzungen, auch mit Todesfolge, nicht ausgeschlossen werden können.

Die Eltern sollten daher beim Kauf der Karnevalskostüme unbedingt darauf achten, dass keine gefährlich langen Schnüre am Kostüm angebracht sind, damit ihre Kinder ohne Risiko an den tollen Tagen feiern können. Die Schnüre an den bereits gekauften Kostümen sollten einfach abgeschnitten werden. Die Schnüre, die zum Schließen der Kleidung erforderlich sind, sollten durch stark vernähte Knöpfe oder durch Klettverschlüsse ersetzt werden. Ebenso sollte man auf das Material der Kostüme achten. Baumwolle ist nun einmal nicht so leicht entflammbar wie viele Fasern aus Kunststoff.

Eine weitere Gefahr droht den jungen Cowgirls und Cowboys, wenn die Spielzeugpistolen zu nahe am Ohr abgefeuert werden. Der Grenzwert liegt nach der europäischen Norm für Spielzeug (EN 71) bei 125 Dezibel. Dies entspricht ungefähr einem Pegel eines Presslufthammers. Der Wert ist zulässig, weil die Spielzeugpistolen nicht als ohrnahes Spielzeug gelten. Die Eltern sollten aber selbst darauf achten, dass die Kinder Pistolen bekommen, die nicht allzu laut sind. Vor dem Kauf gilt es also, die Lautstärke der Pistolen beim Händler auszuprobieren und sich erst danach für den Kauf zu entscheiden, damit das Gehör der Kinder vor möglichen irreparablen Schäden geschützt wird.

Bei allen anderen Karnevalsaccessoires für Kinder sollte man darauf achten, dass z.B. keine scharfen Kanten und Spitzen vorhanden sind (z.B. am Sheriffstern oder der Prinzessinnenkrone). Die Bezirksregierung Köln wird bis Aschermittwoch noch weitere Kontrollen von Karnevalsartikeln durchführen.

[ag; Foto: Bezriksregierung]