Angespannte Gesichter auf Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Alf Willwacher von der Staatsanwaltschaft Köln sowie Rolf Wingert und Jürgen Laquis vom Polizeikommissariat Köln stellten sich am Montag (5.12.2005), 15.00 Uhr der Presse. Und die kam zahlreich. Auch auf diese Seite wirkte die Situation bedrückend, vorsichtige Nachfragen prägten das Bild: ein Baby ist tot, gefunden in einem Mülleimer. Da stellt sich die Frage nach dem „Warum“.

Grundsätzlich lebensfähiges Baby

Die offizielle Seite konnte und wollte noch keine abschließende Beurteilung der Situation abgegeben. Man will die chemisch toxischen Gewebeproben abwarten, erst dann hat man Klarheit darüber, ob das Kind wirklich noch lebte, als es zur Welt kam oder ob es eine Totgeburt war. Dass die Mitinhaberin des Cafés, Antonella Schmitz, ein lebendes Baby gefunden haben will, bestätigte die Polizei nur teilweise. Willwacher: „Alles spricht dafür, dass das Kind gelebt hat. Gegenwärtig gehen wir von einem gewaltsamen Tod aus.“ Schreie des Babys wurden hingegen nicht bestätigt. Der Notartzt habe keinerlei Vitalfunktionen feststellen können. Genau so wenig wollte die Polizei die Geburtsumstände bestätigen, außer dass es sich um eine schwierige und dramatisch Situation gehandelt habe.
Das Kind sei grundsätzlich lebensfähig gewesen nach jetzigem Wissensstand. Es handelt sich bei dem Neugeborenen um ein voll ausgetragenes Baby, das die vollen neun Monate im Bauch der Mutter war: 3335 Gramm schwer und 51,5 cm groß. Es weist keine Anzeichen äußerer Gewaltanwendungen auf.

Mutter in ärztlicher Behandlung

Die Mutter ist unter ärztlicher Betreuung jedoch nicht haftverschont. Auch wenn die Polizei keine genauen Angaben über den derzeitigen Aufenthaltsort der Frau machen wollte, so ist davon auszugehen, dass sie künftig in ein Justizvollzug Krankenhaus überführt wird. Die Presse hätte gerne mehr zur Person erfahren. Aus Gründen des Personenschutzes durften aber lediglich Fakten genannt werden, die nicht zur Identifikation der Person führen können: Sie ist Hartz IV-Empfängerin, keine Kölnerin, war mit 15 Freunden und Bekannten auf dem Weihnachtsmarkt, denen die Schwangerschaft nicht bekannt war. Im Gegenteil sie hatte eine Schwangerschaft geleugnet.

Mutter war von Geburt überrascht

Die erste Anhörung der Frau, für die nicht viel Zeit zu Verfügung stand, ergab, dass sie selbst von dem Zeitpunkt der Geburt überrascht gewesen sei. Willwacher: „Es sei für sie eine besondere Ausnahmesituation gewesen und sie sei in Panik geraten.“ Möglicherweise handelt es sich um eine korpulentere Frau, so dass sie die Schwangerschaft die ganze Zeit über verbergen konnte. Das wollte die Polizei so nicht bestätigen.

Jetzt erwartet die junge Frau eine Haftstrafe zwischen 15 Jahren bei nachgewiesenem Totschlag und einem Jahr bei verminderter Schuldfähigkeit. Ausschlaggebend für das Strafmaß ist vor allem ein noch zu erstellendes psychologisches Gutachten.