Ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro muss der Mieter zahlreicher Wohnungen in einer großen Wohnanlage in Köln-Ehrenfeld zahlen, weil er die Wohneinheiten vorsätzlich nicht als Wohnraum sondern als Beherbergungsstätten weitervermietet hat. Dies entschied das Amtsgericht Köln und bestätigte damit einen entsprechenden Bußgeldbescheid des Amtes für Wohnungswesen.

Wohnungnen gewerblich vermietet

Als Hauptmieter hatte der Mann in dem Objekt nach und nach insgesamt 25 Wohnungen angemietet, um sie angeblich für sich selbst für Wohnzwecke zu nutzen. Tatsächlich wandelte er die Wohnungen jedoch in wirtschaftlich lukrativer aber illegaler Weise zu Beherbergungsstätten um. Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren betrieb er dort eine gewerbliche Zimmervermietung und überließ die Ein- und Zweiraumwohnungen regelmäßig an bis zu fünf Einzelpersonen. Seine „Mieter“, überwiegend Personen aus östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, waren hier zumeist befristet im Baugewerbe tätig.

Jetzt wieder normale Mietwohnungen

Obwohl der jetzt Verurteilte vom Wohnungsamt deutlich auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen wurde, setzte er sein illegales Handeln fort. Mit der Vorlage dubioser Verträge versuchte er, den Anschein echter Wohnnutzungen zu vermitteln. Erst nachdem die Stadt Zwangsmaßnahmen gegen ihn angedroht hatte, beendete er die illegalen Zustände. Mittlerweile hat er alle von ihm angemieteten Wohnungen wieder an den Eigentümer der Gesamtanlage zurückgegeben. Die Wohnungen werden nun wieder als normale Mietwohnungen vermietet.

Regelmäßige Köntrollen

Durch sein illegales Handeln hat der „Mieter“ auf Dauer geschützten Wohnraum zweckentfremdet und damit die Wohnbedingungen „regulärer“ Wohnungsmieter stark beeinträchtigt. Zum Schutz des Wohnungsmarktes in Köln geht das städtische Wohnungsamt solchen und ähnlichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen regelmäßig nach.