Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Online-Ausgabe. "Wir prüfen die Tatbestände der Bestechung und der Bestechlichkeit", bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Günther Feld. Der Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der Sparkasse stehe ebenfalls im Verdacht. "Unsere Erkenntnisse stammen aus einer Untersuchung der Innenrevision der Sparkasse in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst und Young", sagte Feld. Der Prüfbericht liege seiner Behörde vor. Der Bau der Kölner Messehallen steht wegen seiner Finanzierung und des Vergabeverfahrens seit längerem in der Kritik. Die Stadt hatte das Millionengeschäft im Jahr 2003, auch auf Drängen des Sparkassenchefs Schröder, ohne öffentliche Ausschreibung an den Oppenheim-Esch-Fonds vergeben. Die EU-Kommission hat wegen der Verzichts auf eine Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Ebenso wie die Kommission hält auch die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof die Auftragsvergabe für rechtswidrig. Die Stadt Köln hat den Vorwurf stets zurückgewiesen. Das Urteil wird voraussichtlich im kommenden Herbst erfolgen.

Statements zum Ermittlungsverfahren

[aktualisiert 12:46 Uhr] Freie Wähler begrüßen Ermittlungsverfahren im Messeskandal und betonen Verantwortung des Rates
„Auch wenn für beide zunächst die Unschuldsvermutung gilt, begrüßen wir die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen des Messegeschäfts, den ehemaligen Sparkassenvorsitzenden Gustav-Adolf Schröder und Josef Esch vom Oppenheim-Esch-Fonds“, sagte Dr. Martin Müser, Ratsmitglied und OB-Kandidat der Freien Wähler – Kölner Bürger Bündnis (FW-KBB).

Bereits 2004 hatte das FW-KBB das Messegeschäft kritisiert, wonach die Messegesellschaft dem Oppenheim-Esch-Fonds jährlich mehr als 20 Millionen Euro Miete zahlt, die die Stadt übernehmen muss, wenn die Messegesellschaft nicht zahlungsfähig sein sollte. Insgesamt summieren sich in der 30jährigen Vertragslaufzeit die Mietzahlungen auf mehr als 750 Millionen Euro. Der Esch-Fonds erhielt den Auftrag für das Projekt ohne öffentliche Ausschreibung, weshalb ein Verfahren der EU beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist, das die Stadt Köln Strafzahlungen in Millionen Höhe kosten kann.

Das FW-KBB hatte sich seinerzeit an den damaligen Regierungspräsidenten Roters gewandt, um klären zu lassen, ob die Stadt Köln eine eventuell anzeigenpflichtige Bürgschaft übernommen habe. Roters gab die Frage treuherzig an den damaligen Stadtkämmerer Soenius weiter, der ebenso treuherzig mitteilte, eine Bürgschaft sei von der Stadt nicht übernommen worden. Dabei war ihm zu diesem Zeitpunkt der vorgenannte Mietvertrag bereits bekannt und Roters gab sich mit der Antwort zufrieden. Auf die Anwendung kommunalaufsichtlicher Mittel verzichtete Roters. Müser kommentiert dies: „Dies ist so, als ob man bei Verkehrsdelikten auf Beweiserhebungen verzichtet und nur Fragen an den Verursacher stellt“.


[dts; ag]