Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 entschieden. Insgesamt hatten 23 Parteien und politische Vereinigungen Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl eingereicht, 19 Wahlvorschläge wurden zugelassen.

Folgende Parteien wurde zugelassen
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands ( SPD )
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands ( CDU )
3. Freie Demokratische Partei ( FDP )
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( GRÜNE )
5. DIE LINKE ( DIE LINKE )
6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands ( NPD )
7. Mensch Umwelt Tierschutz ( Die Tierschutzpartei )
8. Familien-Partei Deutschlands ( FAMILIE )
9. DIE REPUBLIKANER ( REP )
10. Ab jetzt…Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstim-mung ( Volksabstimmung )
11. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands ( MLPD )
12. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale ( PSG )
13. Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 ( ZENTRUM )
14. Bürgerrechtsbewegung Solidarität ( BüSo )
15. DEUTSCHE VOLKSUNION ( DVU )
16. Ökologisch-Demokratische Partei ( ödp )
17. Piratenpartei Deutschland ( PIRATEN )
18. Rentnerinnen und Rentner Partei ( RRP )
19. Rentner-Partei-Deutschland ( RENTNER )

Zurückgewiesen wurden folgende Parteien bzw. politischen Vereinigungen:
• BPA-Die Bürgerpartei für „ALLE“ ( BPA )
• Demokratische Bürgerbewegung! ( D-BÜ )
• Freie Union
• Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokrati-sche Initiative ( Die PARTEI )

BPA, D-BÜ und Die PARTEI hatte der Bundeswahlausschuss am 17. Juli 2009 nicht als Parteien anerkannt. Diese politischen Vereinigungen sind daher nicht berechtigt, sich an der Bundestagswahl mit einer Landesliste zu beteiligen und um die Zweitstimmen der Wähler zu werben. Die Partei Freie Union hatte nicht die für die Zulassung erforderlichen mindestens 2.000 Unterstützungsunterschriften von nordrhein-westfälischen Wahlberechtigten innerhalb der gesetzlichen Einreichungsfrist vorgelegt.

Gegen die Nichtzulassung können die betroffenen Wahlvorschlagsträger Beschwerde an den Bundeswahlausschuss einlegen. Dies muss innerhalb von drei Tagen, somit bis zum 3. August 2009, geschehen. Der Bundeswahlausschuss wird über die Beschwerden am Donnerstag, den 6. August 2009 in Berlin befinden. Am gleichen Tag um 14 Uhr wird auch der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss nochmals in Düsseldorf zusammentreten, falls gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse, die heute über die Zulassung der landesweit etwa 440 Kreiswahlvorschlägen beschließen, Beschwerden eingelegt werden.

[cs; Foto: Andreas66894/ www.pixelio.de]