Das Landgericht Fulda hatte den Anwalt dafür im April 2009 zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt, der BGH hob heute das Urteil auf. Nach Ansicht der Richter sei der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen nicht strafbar, wenn der Patient dies vorher in einer Verfügung festgelegt hatte.

[dts]