Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen schätzt ein, dass pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. „Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle Menschen gleichermaßen – unabhängig von Rasse und Hautfarbe“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. „Pro Köln“ kündigte an die Entscheidung des Oberverwaltungsgereichtes nicht anzuerkennen und vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

[ag]