Düsseldorf | Die NRW-Landesregierung hat einen Lärmschutzbereich für den Flughafen Dortmund festgelegt. „Wenn Anwohner in Lärmschutzzonen wohnen, können sie vom Flughafen Dortmund nun eine Kostenerstattung für besseren Lärmschutz verlangen“, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums.

Nähere Auskünfte zu den Lärmschutzzonen und beispielsweise Schallschutzfenstern erteile die Bezirksregierung Arnsberg. Grundlage für die Rechtsverordnung sei das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz. Durch die Novellierung dieses Gesetzes werden die Lärmschutzzonen am Flughafen Dortmund laut Ministerium erstmalig ausgewiesen. Für den Gesundheitsschutz der Anwohner sei dies von erheblicher Bedeutung.

Autor: Jean-Charles Fays/dapd
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