Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und Jugendminister Armin Laschet haben heute eine gemeinsam mit den Landschaftsverbänden erarbeitete neue Konzeption zur Haftvermeidung für jugendliche Straftäter vorgelegt. Deren Hauptziel ist es, tatverdächtige junge Menschen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, nach Möglichkeit in einer Einrichtung der Jugendhilfe anstatt in einem Jugendgefängnis unterzubringen kann. „Kernpunkt unserer Haftvermeidungskonzeption ist eine Leistungsbeschreibung für künftige Angebote von Trägern, die bereit sind, entsprechende Einrichtungen der Jugendhilfe als Intensivangebot der stationären Jugendhilfe einzurichten“, betonte die Justizministerin. Als zentrale Merkmale nannte sie unter anderem eine Aufnahmebereitschaft der Einrichtung an sieben Tagen in der Woche, ein abgestuftes Konzept freiheitsbeschränkender Maßnahmen und die Vorbereitung der Hauptverhandlung inklusive Begleitung und Perspektivklärung. „Solche auf die spezielle Situation der Vermeidung von Untersuchungshaft zugeschnittenen Einrichtungen der Jugendhilfe sind in NRW derzeit noch rar gesät. Aktuell gibt es drei dieser spezialisierten Einrichtungen mit insgesamt 19 Plätzen“, betonte die Ministerin.

Suche nach neuen Anbietern
200 bis 250 Euro kostet nach Angaben der Ministerin jeder Untergebrachte pro Tag. Diese Kosten trage die Justiz. Die gemeinsame Konzeption enthalte dazu nähere Regelungen. „Die hohen Kosten der Intensivbetreuung sind es uns aber Euro für Euro wert, wenn wir dadurch junge Menschen von einer kriminellen Karriere abhalten können.“, sagt Minister Laschet. Gemeinsam mit Ministerin Müller-Piepenkötter äußerte Laschet die Hoffnung, mit der Konzeption zur Haftvermeidung neue Anbieter erreichen zu können. Man werde sich in den nächsten Monaten die Entwicklung genau anschauen und gegebenenfalls nachsteuern, wenn Korrekturen erforderlich sein sollten. Außerdem würden Informationsveranstaltungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte angeboten, wo die neue Konzeption vorgestellt und intensiv für die Heimunterbringung als Alternative zur Untersuchungshaft  geworben werden solle.

[cs; Foto: Maren Beßler/ www.pixelio.de]