Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW), die Bezirksregierungen und die Chemischen Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen haben im Auftrag der Ministerien 150 unterschiedliche Spielzeuge für Kleinkinder im Alter von bis zu drei Jahren kontrolliert. Als häufigster Schwachpunkt erwiesen sich Kleinteile, wie Räder an Fahrzeugen oder Verzierungen, die sich leicht vom Spielzeug lösen lassen.

19 von 150 untersuchten Proben fielen durch Kleinteile auf, die von Kindern verschluckt oder eingeatmet werden könnten. Um Gefahren zu vermeiden, empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau anzusehen und auch auspacken zu lassen.

Die Marktkontrolle zeigt aber auch, dass noch immer nicht alle Spielzeuge frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sind. 16 von 150 Proben wiesen chemische Mängel auf. So wurden in neun Spielzeugen gesundheitsschädliche Weichmacher gefunden. Diese sogenannten "Phthalate" stehen in Verdacht, wie Hormone zu wirken und können Unfruchtbarkeit beim Mann hervorrufen. Seit Anfang des Jahres 2007 sind sie in Spielzeug aus weichgemachten Kunststoffen verboten. Um sicher zu gehen, sollten Verbraucher bei Produkten auf den freiwilligen Hinweis "PVC-frei" oder "phthalatfrei" achten.

In vier Proben fanden die Prüfer Spuren von Formaldehyd, der als krebsverdächtig gilt und reizend wirkt. Spielzeuge aus Holz sind oft aus Spanplatten oder Sperrholz hergestellt. In beiden Fällen dient als Bindemittel formaldehydhaltiges Kunstharz, das kontinuierlich ausgasen kann. Schwermetalle konnten bei einer Probe nachgewiesen werden. Sie kommen beispielsweise in bleihaltigen Farblackierungen vor.

Einige Produkte fielen durch ihre fehlende Speichel- und Schweißechtheit auf. Das bedeutet, dass sich vor allem bei längerem Gebrauch von bunten Spielzeugen, die oft stundenlang von Babys und Kleinkindern in den Mund genommen werden, Farben ablösen und in den kindlichen Organismus gelangen können. Vor dem Kauf sollte ein einfacher Reibetest gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Spielwaren, die stechend oder nach Benzin riechen, sollten nicht gekauft werden. Dies sind Hinweise auf mögliche Schadstoffe. Vorsicht ist auch geboten, wenn Spielzeug aromatisiert wurde. Kinder werden dann besonders verleitet, diese Spielwaren in den Mund zu nehmen.

Verbraucher sollten außerdem die Kennzeichnung kritisch betrachten. 70 Prozent der getesteten Spielzeuge wiesen in diesem Punkt Mängel auf. Bei vielen Produkten fehlte die CE-Kennzeichnung, mit welcher der Hersteller erklärt, dass dieses Produkt den europäischen Mindestsicherheitsanforderungen genügt. Häufig fehlte die vorgeschriebene Angabe der vollständigen Adresse des Herstellers oder des Importeurs. Sie ist für Reklamationen wichtig. Eine Seriennummer gewährleistet bei Rückrufaktionen eine eindeutige Identifizierung. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist das freiwillige GS-Zeichen. Es steht für "Geprüfte Sicherheit" und wird von zugelassenen unabhängigen Prüfstellen, wie zum Beispiel dem TÜV, vergeben.

Die in der Untersuchung festgestellten Mängel traten sowohl bei Markenware als auch bei Proben von Billiganbietern auf.

[ag; Foto: Sebastian Lange/www.pixelio.de]