Überprüfung einmal jährlich
Annahmestellen, Demontagebetriebe und Schredderanlagen dürfen nur dann Altfahrzeuge annehmen, wenn sie nach Paragraph 6 der Altfahrzeugverordnung durch einen unabhängigen Sachverständigen zertifiziert sind. Mindestens einmal im Jahr findet eine Überprüfung der Betriebe durch den unabhängigen Sachverständigen statt. Dabei werden unter anderem die lückenlose Dokumentation aller aus- und eingehenden Materialien und insbesondere die chronologisch sortierten Durchschriften der Verwertungsnachweise zu jedem angenommenen Altfahrzeug geprüft. Alle in Köln ansässigen und nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Autoverwertungsanlagen verfügen über ein gültiges Zertifikat.

Unabhängig von der Diskussion über die Abwrackprämie kontrolliert das städtische Umweltamt bereits seit Frühjahr 2008 die Kölner Autoverwertungsbetriebe. Die Begehungen werden in Kürze abgeschlossen sein. Wesentliche Verstöße gegen die Anforderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder Altfahrzeugverordnung sind bislang nicht festgestellt worden, teilt die Stadt mit.

[ag; Foto: Maren Beßler/www.pixelio.de]