Zum 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. In vielen Fällen wird das bisherige Bußgeld verdoppelt. Wer in einer Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, zahlt statt wie bisher zwischen 50 und 425 Euro nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 bis 760 Euro. Auch Drängeln wird härter bestraft. Hier steigt das Bußgeld von 40 bis 250 Euro auf 75 bis 400 Euro, abhängig von der Geschwindigkeit und dem Abstand. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, wird schon beim ersten Verstoß statt bislang mit 250 Euro ab Februar mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Am Punktekatalog ändert sich nichts. Ziel der Bußgeld-Erhöhungen ist es laut Bundesverkehrsministerium, die Hauptunfallursachen – überhöhte Geschwindigkeit, dichtes Auffahren und Alkohol am Steuer – wirksamer zu bekämpfen. Im europäischen Vergleich wurden Verkehrsdelikte in Deutschland bisher relativ milde bestraft. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass jeder vierte Befragte zugibt, in 2007 ein Bußgeld bezahlt zu haben – meist wegen zu schnellen Fahrens.

Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu. Dabei gilt eine Toleranz von meist drei km/h bei weniger als 100 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit



Innerhalb geschlossener Ortschaften (auch Tempo-30-Zonen)

Bis zum 1.2.2009 Ab 1.2.2009
21 – 25 km/h 50 Euro + 1 Punkt 80 Euro + 1 Punkt
26- 30 km/h 60 Euro +3 Punkte 100 Euro + drei Punkte
31 – 40 km/h 100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot 160 Euro + drei Punkte + 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot 200 Euro + vier Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h 175 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot 280 Euro + vier Punkte + 2 Monat Fahrverbot
61 – 70 km/h 300 Euro + 4 Punkte + 3 Monat Fahrverbot 480 Euro vier Punkte + 3 Monat Fahrverbot
Über 70 km/h 245 Euro + 4 Punkte + 3 Monat Fahrverbot 680 Euro + vier Punkte + 3 Monat Fahrverbot




Außerhalb geschlossener Ortschaften

Bis zum 1.2.2009 Ab 1.2.2009
21-25 km/h  40 Euro + 1 Punkt 70 Euro + 1 Punkt
26-30 km/h 50 Euro + 3 Punkte 80 Euro + 3 Punkte
31-40 km/h 75 Euro + 3 Punkte 120 Euro + 3 Punkte
41-50 km/h 100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot 160 Euro + drei Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot 240 Euro + vier Punkte + 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot 440 Euro + vier Punkte + 2 Monat Fahrverbot
über 70 km/h 375 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot 600 Euro + vier Punkte + 3 Monat Fahrverbot


Abstand halten und Überholen
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40,- EUR, 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Unerlaubtes Parken
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot… 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot… 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35,- EUR

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung
[Foto: gnubier/ www.pixelio.de]