Die Stadt Köln hat der Fraktion pro Köln und der Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen nochmals schriftlich die Durchführung einer Pressekonferenz im Zusammenhang mit dem angekündigten „Anti-Islamisierungskongress“ in allen städtischen Räumen untersagt. Das Verbot gilt sowohl für einen in einem Nebentrakt des Nippes Rathauses für die Durchführung einer Fraktionssitzung bereitgestellten Raum als auch für alle anderen städtischen Räume.

Die Veranstalter hatten für heute zu einer Pressekonferenz eingeladen, deren Ort erst heute Morgen bekannt gegeben werden soll.

Bei der Stadt Köln hatte die pro Köln-Fraktion zur Durchführung einer „erweiterten Fraktionssitzung“ vor einigen Wochen die Bereitstellung eines Raumes beantragt. Nach den geltenden Regelungen des Kommunalverfassungsrechtes sind die Kommunen verpflichtet, für Fraktionssitzungen entsprechende Räume bereitzustellen. Diese Verpflichtung erstreckt sich ausschließlich auf Fraktionssitzungen, die der Wahrnehmung des kommunalen Mandates dienen. Weitergehende Nutzungen, insbesondere Verknüpfungen mit Parteiveranstaltungen, sind kommunalverfassungsrechtlich unzulässig. Dieses ist der Fraktion pro Köln bekannt und sie wurde nochmals im Vorfeld der Planungen durch die Stadt Köln darauf dezidiert aufmerksam gemacht.

[nh; Quelle: Stadt Köln]