In diesem Jahr gibt es vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Fördergelder über 3,2 Millionen Euro für bestimmte bauliche Erneuerungen. Das Geld wird zum Beispiel zur Verfügung gestellt, um Barrierefreiheit im Wohnungsbestand zu erleichtern. Hausbesitzer, die ebenerdige Duschen, rollstuhlgerechte Türen oder barrierefreie Eingänge herstellen wollen, können diese Mittel in Anspruch nehmen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten als Darlehen, maximal 15.000 Euro je Wohnung. Bei Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Förderzusage noch mindestens fünf Jahre öffentlichrechtlichen Bindungen unterliegen, beträgt das Darlehen höchstens 60 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohnung. Außerdem können die Fördermittel des Landes auch zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutzten Häusern und Eigentumswohnungen, zur Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO²-Einsparung im preisgebundenen Sozialwohnungsbestand sowie bei gefördertem selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden. Auch hier sind die Darlehen begrenzt, auf maximal 40.000 Euro je Wohnung für die denkmalgerechte Erneuerung bzw. 30.000 Euro je Wohnung für die Energie- und CO²-Einsparung, höchstens jedoch 50 Prozent bzw. 60 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Weitere Informationen bekommt man beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln unter den Telefonnummern (0221) 221-23174, 221-22166 oder 221-23865. Die Anträge auf Gewährung der Fördermittel können auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden oder bei der NRW-Bank, Bereich Wohnraumförderung.

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