Das Archivfoto zeigt die Gleueler Wiese im Jahr 2020.

Köln | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt einen Kölner Fall, der für ziemlich viel aufgewirbelten Staub in der Kölner Öffentlichkeit sorgt. Es geht um die Ausbaupläne der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA für das Geißbockheim und die Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese. Eigentlich sollte das Gericht heute entscheiden, aber es vertagte diese auf Morgen Nachmittag.

Es geht um die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 24. November 2022. Die Stadtverwaltung hatte die vier Kleinfelder, die auf der Gleueler Wiese errichtet werden sollen als Grünfläche deklariert. Diese werden aber baulich so gestaltet, dass diese unter anderem asphaltiert werden. Das Gericht in Münster lehnte die Deklarierung von asphaltierten Spielfeldern als Grünfläche ab. Gegen das Urteil konnte keine Revision eingelegt werden. Dagegen klagte der 1. FC Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wird jetzt über den Kölner Bebauungsplan entschieden, aber eben erst Morgen.

Das Gericht in Münster entschied, weil die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Köln gemeinsam mit dem NABU klagte. Die Ausbaupläne des 1. FC Köln liegen im denkmal- und landschaftsgeschützten Äußeren Grüngürtel.

Jetzt schauen alle gespannt nach Leipzig. Aber auch dann, wenn die Richter dort für den 1. FC Köln entscheiden fehlt noch etwas, damit das Fußballunternehmen, dass sich derzeit mit seiner Profimannschaft im Abstiegskampf befindet, benötigt: einen Pachtvertrag. Hier zeigen sich die Aktivisten der Bürgerinitiative hoffnungsfroh, dass es einen solchen Vertrag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht geben werde.

Also die endgültige Entscheidung liegt bei der Kölner Kommunalpolitik. Die Aktivisten der Bürgerinitiative fordern diese nachdrücklich auf, den Grüngürtel zu erhalten. Das Vorhaben des 1. FC Köln sei aus der Zeit gefallen. Zehntausende Kölnerinnen und Kölner haben sich in den Jahren 2016 bis 2019 gegen den Ausbau in einer Petition ausgesprochen.

Auch der NABU NRW fordert die Kölner Kommunalpolitik auf das Fußballunternehmen an einem umweltverträglichen Standort unterzubringen. Die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA lehnte die vorgeschlagenen Flächen im Kölner Stadtteil Marsdorf ab und beharrt auf einem Ausbau im Äußeren Grüngürtel – dem Landschaftsschutzgebiet.